Wir Rudolff der Ander / von Gottes genaden Erwelter Römischer Kaiser / zu allen Zeitten Mehrer des Reichs
in Germanien / Zue Hungern / Behaim / Dalmatien / Croatien vnd Selauonien etc König / Erzherzog zu Osterreich / Herzog zu Burgundj / Steÿr / Kärndten / Crain vnd Wirtemberg etc /
Graue zue Tÿrol etc. Bekennen offentlich mit disem Brieff / vnd thuen kundt Allermenigelich / Als vns / vnsere vnd des Reichs liebe getrewen / Philip vnd Gotthardt die
Vögelin Gebrüeder / Burger vnd Buechhändler zu Leÿpzig / vntertheinigist zuerkennen geben / Welchermassen Sie vorhabens weren / Die Quastiones Juris Hartmannj Pi //
storis:Georgij Fabritij libros de Re Poetica:Orationes et Praefationes Antonij Maioragij : Poemata Georgij Sabinj: Poemata Petri Lotichij : Fabellas Aesopi Camerarij : Elegantias Ciceronis Fa :
britij: Jtem Arzeneÿ Buech für alle Menschen Joannis Wittichij / vnd vom gulden Zahn Jacobi Horstij / in offentlichen Truck außgehn zulassen / Mit angehefftem demuettigem bitten / wir ge //
ruchten Jnen / mit vnser Kaÿserlichen Freÿhait / Damit solche Büecher von andern / zu Jrem vorthail / vnd hergegen Jnen / zu beschwerlichen nachtail / nit nachgedruckt wurden / genediglich zuuersehen /
Das wir demnach angesehen / solch Jr gehorsamb bitt Vnd darumb bemelten Philip vnd Gotthardten Vögelin / diese genad gethon / vnd Freÿhait gegeben / Thuen vnd geben Jnen die auch
hiemit / von Römischer Kaiserlicher Macht / wissentlich in crafft dis Brieffs / Also / das Sie vorberüerte specificierte Büecher in Truckh außgehn lassen / vnd Jnen dieselbigen Jnnerhalb zehen
Jahren / die nechsten nach dato diß Brieffs anzuraitten / durch ÿemandts / wer der seÿe / haimlich oder offentlich nit nachgedruckt / noch also nachgedruckt verfüert / vmbgetragen oder verkaufft
werden sollen / in kain weise / Vnd gepieten darauff allen vnd ÿeden Vnsern vnd des heiligen Reichs / auch vnserer Königreich Erblichen Fürstenthumb vnd Lande vnderthanen vnd getrewen /
was wierden / Standts oder wesens die sein / Vnd sonderlich allen Buchführern vnd Buchverkauffern / bej vermeidung vnser vngenad vnd straff / hiemit ernstlich / vnd wöllen / Das Jr / noch einiger
auß Euch / durch sich selbst / oder ÿemandts von Euertwegen / obangeregte vnd in specie benante Buecher / so ermelte Philip vnd Gotthardt Vogelin Gebrüeder in Truck kommen lassen würdet /
in bestimbten zehen Jahren nit nachtrucket / oder also nachgetruckt vmbtraget / fail habet oder verkauffet / noch des andern zethun gestattet / in kain weiß / beÿ Peen zehen Marck löttigs goldes / vns
halb in vnser vnd des Reichs Camer / vnd den andern halben thail vorermelten Vögelin Gebrüedern / vnableßlich zubezahlen / auch vnserer Vngenad vnd straff / beÿ verlierung desselben Euers
Trucks / den auch mehrernante Philip vnd Gotthardt Vögelin Gebruedere / durch sich selbst / oder Jere Beuelchhaber / wo Sÿ dergleichen beÿ Euer Jedem finden wurden / auß aignem gewalt /
ohne verhinderung meniglichs / zu sich nehmen / vnd damit / nach Jrem gefallen / handlen vnd thun mögen / Daran Sÿ auch nit gefreuelt haben sollen / Doch sollen gedachte Philip vnd Gotthardt
Vögelin Gebrüeder / in allen vnd ÿeden disen Büechern / so vnter disem vnserm Kaÿserlichen Priuilegio / Titel vnd Namen / wie obsteet / außgehn / mit dem wenigsten nichts / weder in praefationi //
bus / oder auch in den Operibus einmischen / so vnserm Vralten Christlichen Catholischen Glauben zuwider / oder sonsten Jemandts an Ehren verclainerlich / auch vnsern vnd des heiligen Reichs Abschiden
ainicher weiß zugegen vnd nachtaillig seÿe / Daneben wöllen wir auch / daß Sie von denn getruckten Sachen dreÿ Exemplaria / auff Jren costen / zue Vnserer Kaÿserlichen Reichshoff //
Canzleÿ vbersenden / Alles bej verlust diß vnsers Kaÿserlichen Priuilegij / vnd straff / nach ermessigung / Sonder alle geuerde / Mit vrkundt diß Brieffs / besiglet mit vn //
serm Kaÿserlichen aufgetrucktem Jnsigl / Geben auf vnserm Küniglichen Schloß zue Prag / den Vierundzwainzigisten tag des Monats Martij / Anno etc Sibenund Neünzig /
Vnserer Reiche / des Römischen im Zwaÿundzwainzigisten / Des Hungerischen im fünffundzwainzigisten / Vnd des Behaimischen auch im Zwaÿ vnd zwainzigisten . /.
RUDOLFF [subscripsit]
Jo:W. Freÿmendt.
Ad mandatum Sacræ Cæs[are]æ M[aiesta]tis p[ro]p[r]ium An:[dreas] Hanniwaldt m[anu propria] s[ub]s[crip][si]t;